St. Paulis Klage scheitert – Vermarkter ist im Recht

Der Bundesligist FC St. Pauli ist mit seiner Klage gegen den eigenen Vermarkter Upsolut vor dem Landesgericht Hamburg gescheitert.Damit behält der Vertrag, der Upsolut dazu berechtigt, 90% der Gewinne durch den Verkauf der Fanartikel auf denen das bekannte Totenkopflogo oder der Name des Vereins abgebildet sind zu behalten, seine Gültigkeit. Zusätzlich wurde dem Verein untersagt eine eigene Modelinie ins Leben zu rufen, die auf die Darstellung der beiden genannten Problemfälle verzichtet hätte. Das Gericht erteilte dem Vorwurf der Sittenwidrigkeit des Vertrages somit eine vorerst Absage.

Vertrag behindert St. Pauli seit zehn Jahren

Obwohl es für den Verein momentan sportlich alles andere als schlecht aussieht – trotz des kleinen Etats befinden sich die Hamburger zwei Punkte vor den Abstiegsplätzen – setzt der monente Zustand dem Club finanziell arg zu. Seinen Ursprung hat der Vertrag im Zuge der Jahrtausendwende, als der finanziell gebeutelte Kiezclub zum Austausch für ein Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe sowohl Merchandise- als auch Vermarktungsrechte an Upsolut abtrat. Zwar konnte sich St. Pauli im Laufe der Jahre die Vermarktungsrechte zurückerobern, musste aber im Gegenzug 90% der Rechte am Merchandise abtreten. Seit Jahren kämpft der Verein, der finanziell ohnehin nicht zur Oberklasse der Bundesliga zu zählen ist, nun mit der Last des Vertrags aus dem Jahr 2000, der den Verein in seiner finanziellen Selbstbestimmung arg zu behindern scheint. Auch in der Fanszene ist das Thema ein heißes Eisen: Den Verein auf die typische Art und Weise, nämlich durch den Kauf von Fanartikeln wie Ansteckpins, Taschen oder Flaggen, finanziell zu unterstützen, ist beim auch sonst so speziellen Club nicht möglich.

Noch lange kein Ende in Sicht

In jeglicher Hinsicht scheinen die Probleme die die Partnerschaft wider Willen mit sich bringt noch nicht beendet. Die Befristung des Vertrags lässt keine Hoffnung auf eine baldige Beendigung des Arbeitsverhältnis zu: In seiner jetzigen Form läuft die Zusammenarbeit mindestens noch bis 2034, wenn St. Pauli sich nicht bis drei Jahre vor Ablauf des Vertrages aus dem Arbeitsverhältnis herauskauft verlängert er sich gar noch einmal um 20 Jahre. Die Klage der sogenannten “Freibeuter der Liga” orientierte sich nicht zuletzt an diesen Punkten als auch an der Tatsache, dass ein Ausstieg aus der Kooperation für Upsolut innerhalb eines halben Jahres möglich ist, der Verein aber keine Möglichkeit zur Beendigung hat. Die Clubführung von St. Pauli kündigte unterdessen an, sich eine Fortführung des Verfahrens vorzubehalten. Mit einer für den Verein zufriedenstellenden Schließung des Falls sei in erster Instanz ohnehin noch nicht gerechnet worden. Ob der Verein in Zukunft jedoch größere Chancen auf die Durchsetzung seiner Interessen hat scheint momentan noch vollkommen offen.

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